Der Senat von Berlin hatte am Dienstag den 21.April 2020 Beschlüsse gefasst, die auch Einschränkungen zur Nutzung von Sportstätten neu regeln. Die Abteilung Leichtathletik hat ihre Vorstellungen dazu dem Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf mitgeteilt. Bis zum Freitag ist dazu aber noch keine Entscheidung getroffen worden. Somit ist am Montag erst einmal noch keine Nutzung möglich. Es fällt sicher schwer, jetzt zu warten. Es ist aber notwendig, dass vom Bezirksamt eine Vorgabe erfolgt, die in den nächsten Wochen Bestand hat. Bitte habt alle Geduld! Hier ein Auszug aus dem Senatsbeschluss:
Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb:
- Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. bleibt untersagt.
- Erlaubt ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zum ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.
Doris Nabrowsky
Abteilungsleiterin Leichtathletik